In der Regel bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung Ihre Reha. Je nach vereinbartem Leistungsumfang übernehmen auch private Krankenversicherungen die Kosten. Welcher Kostenträger in Ihrem Fall für die Reha aufkommt, hängt von Ihrer Behandlungsform und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab. Bei Fragen oder Problemen bezüglich Ihrer Kostenübernahme sind wir Ihnen gerne behilflich.
Der Gesetzgeber hat für gesetzlich versicherte Patienten eine Eigenbeteiligung an den Kosten für den Aufenthalt festgelegt.
Der Eigenanteil beträgt 10 Euro pro Tag und ist für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten. Bereits geleistete Zahlungen innerhalb desselben Kalenderjahres werden dabei berücksichtigt.
Die Eigenbeteiligung entfällt:
- wenn Sie Übergangsgeld beziehen
- bei minderjährigen Patienten
- wenn Sie über den integrierten Versorgungsvertrag der AOK zu uns kommen
- wenn Sie einen gültigen Befreiungsausweis besitzen und die Krankenkasse die Kosten trägt
Selbstverständlich können auch Patienten ohne Kostenträger unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall stellen wir Ihnen die entstandenen Behandlungskosten direkt in Rechnung. Nähere Informationen über die Angebote für Selbstzahler erhalten Sie bei unserer Patientenaufnahme.